Die Rechte der Jagdgenossen

Als Jagdgenosse wissen Sie: „Eigentum verpflichtet.“ Sprechen wir einmal von Ihren Rechten!
Als Mitglied einer Jagdgenossenschaft können Sie zahlreiche Rechte beanspruchen:

  • Sie bestimmen mit über die Art der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk!
  • Sie entscheiden mit über die Auswahl des Pächters und die Gestaltung des Pachtvertrages!
  • Sie bestimmen mit über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung!
  • Sie stimmen ab bei der Benennung der zu entsendenden Jagdgenossen in die in den Bundesländern eingerichteten Jagdbeiräte!

In den bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als sachverständiges Gremium gebildeten Jagdbeiräten werden insbesondere Abschusspläne unter Berücksichtigung aller Nutzungsinteressen an der Fläche beschlossen.

  • Sie arbeiten mit an der Abschussplanung durch Vorgaben an den Jagdvorstand!
  • Sie stellen Anträge in der Jagdgenossenschaftsversammlung, bringen Beschlussvorlagen ein und beschließen darüber mit!
  • Sie nutzen die Veranstaltungen und Anschaffungen der Jagdgenossenschaft!
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz des an einem selbst bewirtschafteten Grundstück entstandenen Wildschadens!

Es lohnt sich, seine Rechte in der Jagdgenossenschaft verantwortungsvoll und aktiv wahrzunehmen. Dadurch können Sie gesellschaftliche Entwicklungen positiv beeinflussen und mit gestalten! Tragen Sie dazu bei, die weitreichende Bedeutung des Eigentumsrechts für das Allgemeinwohl herauszustellen und selbstbewusst zu vertreten!

Hier finden Sie uns

AG d. Jagdgenossenschaften u.

Eigenjagdbesitzer

Sachsen-Anhalt
Paulshof 1 / OT Schermen
39291 Möser

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