Die Jagd stellt ein Kulturgut mit langer Tradition und hohem Wert dar. Sie ist ein Nutzungsrecht der Grundbesitzer im ländlichen Raum und untrennbarer Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht in Deutschland ist vorbildlich. Es bietet alle Möglichkeiten für eine zeitgemäße und moderne Jagd. Ein wesentlicher Pfeiler des Jagdrechtes ist der Grundsatz der Nachhaltigkeit.
Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ ist durch die Beschlüsse der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 über die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales definiert. Als Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft gilt die Jagd als nachhaltige Form der Landnutzung und erfüllt moderne Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes.
Die Nachhaltigkeit wird im deutschen Jagdrechtssystem insbesondere gewährleistet durch:
Ein weiteres Kernelement des nachhaltigen Jagdrechts ist die Liste der jagdbaren Tierarten. Die dort verzeichneten Arten unterliegen der besonderen Fürsorgepflicht des Jägers. Damit unterscheidet sich der Schutzstatus von Tieren die als Wild klassifiziert sind, grundlegend gegenüber dem Schutz wildlebender Tiere, die ausschließlich nach dem Naturschutzrecht geschützt sind, da das Naturschutzrecht keine persönlich verantwortliche Person kennt. Außerdem sind die jagdbaren Tierarten nicht nur ordnungs-, sondern vielmehr durch den Tatbestand der Wilderei strafrechtlich geschützt.