Was ist eine Jagdgenossenschaft?

Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen und zusammen über eine Fläche von mindestens 150 ha verfügen (§§ 8 und 9 BJagdG). Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen die Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied zu anderen Genossenschaftstypen. Der Beitritt zu Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaften ist freiwillig, die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist es nicht:
Da die Mitgliedschaft an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt ist und per Gesetz erworben wird, dauert die Mitgliedschaft solange der Jagdgenosse die fraglichen Flächen besitzt.

Die Jagdgenossenschaften werden von einem gewählten Jagdvorstand geführt. Entscheidungen und Beschlüsse werden durch Abstimmungen getroffen, wobei eine Mehrheit der Personen und der Fläche maßgeblich ist. Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften sind: Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe und folgen somit dem klassischen Genossenschaftsmodell, wie es seit langem in der Gesellschaft verankert ist. Das Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der Länder sorgen dafür, dass staatliche Aufsichts- und Gestaltungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben können. Die Jagdgenossenschaften regeln ihre Verhältnisse in eigener Verantwortung.

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